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Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke die maximal 4 Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke blau (achteckig) gilt für die Kalenderjahre 2014 bis 2017.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Auflauf des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird.
bei zugelassenen Fahrzeugen
bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen/Bremerhaven zugelassen sind.
Die Anmeldung kann erfolgen:
per Fax
Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen erlassen oder ermäßigt werden.
3 Monate Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist
8 Wochen
122.64 EUR Die Steuer beträgt 122,64 Euro je Hund und Kalenderjahr.
9.50 EUR Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,50€ für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.
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Aktualisiert am 06.04.2020