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Anmelden eines Hundes (Testdaten!!!)

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Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke die maximal 4 Kalenderjahre gültig ist. Die aktuelle Steuermarke blau (achteckig) gilt für die Kalenderjahre 2014 bis 2017.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Auflauf des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen

  • auswärtige Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen/Bremerhaven zugelassen sind.

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail

per Fax

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Auf Antrag kann die Steuer in bestimmten Fällen erlassen oder ermäßigt werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

3 Monate Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist

Wie lange dauert die Bearbeitung

8 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

122.64 EUR Die Steuer beträgt 122,64 Euro je Hund und Kalenderjahr.
9.50 EUR Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,50€ für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.

Ansprechperson